Am 1.Jänner 2004 trat das neue Hüttengegenrecht der alpinen Vereine in Kraft. Mitglieder der VAVÖ-Mitgliedervereine erhalten damit gegen Vorweis eines gültigen Mitgliedausweises ohne weitere Formalitäten auf den Hütten des ÖAV, des DAV in Österreich, der Naturfreunde, des Österreichischen Touristenklubs und der Bergsteigervereinigung die gleiche Nächtigungsermäßigung wie die Mitglieder der anderen alpinen Vereine. Es ist daher nicht mehr notwendig, auf den Hütten des ÖAV und des DAV in Österreich eine Gegenrechtsbestätigung oder, wie in früheren Jahren, eine Hüttenmarke zu kaufen. Die Vereine haben ihre Hüttenwirte und –pächter über diese Neuregelung des Gegenrechts informiert. Sollte es für Mitglieder der VAVÖ-Mitgliedervereine auf der einen oder anderen Hütte trotzdem Schwierigkeiten geben, ersuchen wir um umgehende Mitteilung an:
Verband alpiner Vereine, Bäckerstrasse 16, 1010 Wien TEL 512 54 88, FAX 513 79 75 email vavoe@aon.at
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