Einfacher Zugang zu Ermäßigungen auf allen
Schutzhütten der alpinen Vereine in Österreich


                                    Österreichisches Hüttengegenrecht

Am 1.Jänner 2004 trat das neue Hüttengegenrecht der alpinen Vereine in Kraft. Mitglieder

der VAVÖ-Mitgliedervereine erhalten damit gegen Vorweis eines gültigen Mitgliedausweises

ohne weitere Formalitäten auf den Hütten des ÖAV, des DAV in Österreich, der Naturfreunde,

des Österreichischen Touristenklubs und der Bergsteigervereinigung die gleiche

Nächtigungsermäßigung wie die Mitglieder der anderen alpinen Vereine.

Es ist daher nicht mehr notwendig, auf den Hütten des ÖAV und des DAV in Österreich

eine Gegenrechtsbestätigung oder, wie in früheren Jahren, eine Hüttenmarke zu kaufen.

Die Vereine haben ihre Hüttenwirte und –pächter über diese Neuregelung des

Gegenrechts informiert.

Sollte es für Mitglieder der VAVÖ-Mitgliedervereine auf der einen oder anderen

Hütte trotzdem Schwierigkeiten geben, ersuchen wir um umgehende Mitteilung an:

 

         Verband alpiner Vereine, Bäckerstrasse 16, 1010 Wien

         TEL  512 54 88,   FAX  513 79 75   email vavoe@aon.at